Einleitung

Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg wurde festgestellt, dass der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren nicht vollständig umgesetzt worden war. Dadurch fehlten meinem Rentenkonto Entgeltpunkte, die bereits seit der Scheidung hätten berücksichtigt werden müssen.

Diese Baustelle betrifft ausschließlich die korrekte Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung. Sie ist unabhängig von der späteren politischen Forderung zur Rückübertragung der Entgeltpunkte nach dem Tod meiner geschiedenen Ehefrau.

Worum geht es?

Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte fest, dass mir Entgeltpunkte zustanden, die bislang nicht auf meinem Rentenkonto berücksichtigt worden waren. Mit seinem Beschluss wurden diese Entgeltpunkte meinem Versicherungskonto zugeordnet. Beschluss OLG OL Gemmer – geschwärzt

Ergebnis

Aus meiner Sicht hätten die vom Oberlandesgericht festgestellten Entgeltpunkte bereits seit der Scheidung berücksichtigt werden müssen. Genau diese Rechtsfrage war Gegenstand des anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens.


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