• Im Rahmen des Scheidungsurteils wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und die Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Die damals festgelegten Entgeltpunkte bildeten die Grundlage für alle späteren Verfahren.
  • Beschluss Amtsgericht Emden: Rückführung abgelehnt
  • Beschluss Amtsgericht EMD – geschwärzt
  • Beschwerde
  • Beschuss OLG Oldenburg
  • Beschluss OLG OL Gemmer – geschwärzt
  • Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung zum 01.01.2023
  • Sozialgericht: Antrag auf Umsetzung ab dem 31.10.2012 abgelehnt.
  • Berufung: Die Berufungsfrist wurde versäumt. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis auf einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
  • Übergang: Die Entscheidung des OLG Oldenburg führte zu zwei unterschiedlichen Baustellen.

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