- Im Rahmen des Scheidungsurteils wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und die Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Die damals festgelegten Entgeltpunkte bildeten die Grundlage für alle späteren Verfahren.
- Beschluss Amtsgericht Emden: Rückführung abgelehnt
- Beschluss Amtsgericht EMD – geschwärzt
- Beschwerde
- Beschuss OLG Oldenburg
- Beschluss OLG OL Gemmer – geschwärzt
- Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung zum 01.01.2023
- Sozialgericht: Antrag auf Umsetzung ab dem 31.10.2012 abgelehnt.
- Berufung: Die Berufungsfrist wurde versäumt. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis auf einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
- Übergang: Die Entscheidung des OLG Oldenburg führte zu zwei unterschiedlichen Baustellen.
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