Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Versorgungsausgleich automatisch endet, wenn der frühere Ehepartner verstirbt.In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Thema komplizierter ist, als oft angenommen. Aus meinen eigenen Erfahrungen ergeben sich vor allem drei Punkte, die viele erst spät erfahren: Kürzungen können weiterlaufen, obwohl keine Leistungen mehr an den verstorbenen Partner fließen.…