Der Versorgungsausgleich soll gerecht sein.
Doch was passiert, wenn der ausgleichsberechtigte Partner verstirbt?
Die Rentenkürzung bleibt bestehen – obwohl der ursprüngliche Zweck entfällt.
Das Ergebnis:
Ein Ungleichgewicht im Gesetz.Wie kann es sein, dass eine Regelung bestehen bleibt, obwohl ihre Grundlage nicht mehr existiert?

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