Der Versorgungsausgleich soll gerecht sein.

Doch was passiert, wenn der ausgleichsberechtigte Partner verstirbt?

Die Rentenkürzung bleibt bestehen – obwohl der ursprüngliche Zweck entfällt.

Das Ergebnis:
Ein Ungleichgewicht im Gesetz.

Wie kann es sein, dass eine Regelung bestehen bleibt, obwohl ihre Grundlage nicht mehr existiert?




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