Einleitung

Nach meinen Erfahrungen mit dem Versorgungsausgleich – insbesondere nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person – bleibt eine zentrale Erkenntnis:

➡️ Die heutige gesetzliche Regelung führt in bestimmten Fällen zu Ergebnissen, die viele Betroffene als ungerecht empfinden.

Deshalb halte ich eine Reform für notwendig.

  1. Das Kernproblem: § 37 Abs. 2 VersAusglG

In meiner Petition an den Deutschen Bundestag fordere ich eine gerechte Reform:

Streichung von § 37 Abs. 2 VersAusglG

Denn diese Vorschrift bewirkt, dass eine Rentenkürzung beim ausgleichspflichtigen Ehepartner auch dann fortbesteht, wenn die berechtigte Person bereits verstorben ist.

Petition-175702 vom 08.012.2024

Damit bleibt die Kürzung bestehen, obwohl der ursprüngliche Zweck – die Absicherung der anderen Person – weggefallen ist.

  1. Verfassungsrechtliche Bedenken

In der Petition wird u.a. auf folgende Punkte hingewiesen:

  • mögliche Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
  • mögliche unbillige Härten für Betroffene
  • Unverhältnismäßigkeit nach dem Tod der berechtigten Person

Petition-175702 vom 08.012.2024

  1. Petition an den Deutschen Bundestag

Die Petition wurde eingereicht als:

📌 Petition Nr. 175702 (08. Dezember 2024)
an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Petition-175702 vom 08.012.2024

Kontaktadresse laut Bundestag:

Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition-175702 vom 08.012.2024

  1. Warum Betroffene sich zusammenschließen sollten

Viele Menschen erfahren erst spät, dass sie dauerhaft gekürzt werden – auch nach dem Tod der berechtigten Person.

Ich möchte Betroffene ermutigen:

✅ sich auszutauschen
✅ selbst Petition(en) zu starten
✅ Reformen gemeinsam anzustoßen

Ich unterstütze Betroffene gerne bei der Strukturierung und Formulierung.

  1. Reformbedarf – was sich ändern müsste

Aus Sicht vieler Betroffener wäre notwendig:

  • Aufhebung der Kürzung nach Tod grundsätzlich zu ermöglichen
  • die starre 36-Monats-Grenze zu streichen
  • unbillige Härten gesetzlich besser zu berücksichtigen

Argumentationsblatt_VersAusglG_…

Fazit

Der Versorgungsausgleich sollte Gerechtigkeit schaffen – nicht dauerhafte Benachteiligung.

Wenn der Ausgleichszweck nach dem Tod entfällt, muss auch die Kürzung überprüft werden.

Die Petition ist ein Schritt, um diese Problematik sichtbar zu machen.


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