Teil 1: Versorgungsausgleich nach dem Tod der berechtigten Person – warum die Kürzung bleibt

Einleitung

Viele Menschen glauben, dass der Versorgungsausgleich endet, wenn der geschiedene Ehepartner verstirbt.
Ich habe das ebenfalls gedacht.

Doch mein Fall zeigt: Auch nach dem Tod der berechtigten Person bleibt die Rentenkürzung häufig bestehen.
Dieser Beitrag soll erklären, warum das so ist – und was Betroffene wissen sollten.

1. Ausgangslage: Scheidung und Versorgungsausgleich

Im Rahmen einer Scheidung wird in Deutschland meist ein Versorgungsausgleich durchgeführt.
Dabei werden Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.

Auch in meinem Fall wurde ein Versorgungsausgleich beschlossen, der zu einer dauerhaften Kürzung meiner Rentenansprüche führte.

2. Der Todesfall – und die naheliegende Frage

Am [Datum einsetzen] verstarb meine geschiedene Ehefrau.

Damit stellte sich für mich eine naheliegende Frage:

Warum bleibt der Versorgungsausgleich bestehen, obwohl die ausgleichsberechtigte Person nicht mehr lebt?

Viele Betroffene erleben genau diese Situation als unverständlich und belastend.

3. Antrag auf Rückführung

Nach dem Tod stellte ich einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen.

Die Antwort war jedoch:

➡️ Eine Rückführung sei gesetzlich nicht möglich.

4. Der entscheidende Grund: §37 Abs.2 VersAusglG

Die Ablehnung hängt in vielen Fällen mit folgender Vorschrift zusammen:

  • 37 Abs.2 Versorgungsausgleichsgesetz

Diese Regel besagt vereinfacht:

Eine Rückabwicklung ist ausgeschlossen, wenn die ausgleichsberechtigte Person bereits längere Zeit Leistungen erhalten hat.

Damit bleibt die Kürzung auch nach dem Tod bestehen.

5. Warum viele Betroffene das als ungerecht empfinden

Für viele Menschen bedeutet dies:

  • Die Rentenanwartschaften wurden selbst erarbeitet
  • Die Kürzung bleibt dauerhaft
  • Der ursprüngliche Zweck des Ausgleichs entfällt

Gerade im Rentenalter kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Fazit

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich ein Instrument der Fairness.
Doch in bestimmten Konstellationen – insbesondere nach dem Tod der berechtigten Person – führt die heutige Regelung zu Ergebnissen, die viele Betroffene als ungerecht empfinden.

In den nächsten Beiträgen werde ich zeigen:

  • was passiert, wenn Entgeltpunkte falsch berechnet wurden
  • warum die DRV oft nur für die Zukunft korrigiert
  • und warum eine Reform des Gesetzes notwendig erscheint

Schreibe einen Kommentar