Petition: Gesetz ändern statt Dauer-Kürzung
Viele Betroffene erleben nach dem Tod der früheren Partnerin oder des früheren Partners eine bittere Überraschung:
Die Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich läuft weiter – obwohl niemand mehr Leistungen erhält.
Das ist keine Ausnahme, sondern eine gesetzliche Folge der heutigen Regelung.
🚩 Worum geht es?
Nach § 37 Abs. 2 VersAusglG kann der Versorgungsausgleich nur unter engen Voraussetzungen angepasst werden.
In vielen Fällen bleibt die Kürzung jedoch dauerhaft bestehen.
✅ Meine Forderung:
Schluss mit dem Versorgungsausgleich nach dem Tod.
Eine Rentenkürzung darf nicht lebenslang weiterlaufen, wenn der Ausgleichszweck weggefallen ist.
👉 Petition unterstützen
Jede Unterschrift hilft, dieses Thema politisch sichtbar zu machen:
➡️ Hier geht es zur Petition auf Change.org:
Rente für eine Tote – Schluss mit der Ungerechtigkeit nach dem Tod der Ex