Checkliste: Was Betroffene beim Versorgungsausgleich nach dem Tod tun können
Viele Betroffene erleben nach dem Tod des früheren Ehepartners eine überraschende Situation:
Die Rentenkürzung läuft weiter – obwohl niemand mehr Leistungen erhält.
✅ Das sind die wichtigsten Schritte:
1. Rentenbescheid prüfen
Steht dort eine Kürzung durch Versorgungsausgleich?
2. Sterbefall belegen
Sterbeurkunde bereithalten, Todesdatum notieren.
3. § 37 Abs. 2 VersAusglG prüfen
Abänderung möglich – besonders wegen der 36-Monats-Regel.
4. § 101 SGB VI beachten
Rückwirkung und Nachzahlung sind oft stark begrenzt.
5. Unterlagen sammeln
Scheidungsbeschluss, Rentenbescheide, Sterbeurkunde, Schriftverkehr.
6. Juristische Grundlage kennen
Argumentationsblatt + wichtige BVerfG-Entscheidungen helfen zur Einordnung.
7. Politischen Weg mitdenken
Wenn Gerichte nicht helfen: Petition und Gesetzesreform sind nötig.
8. Austausch suchen
Andere Betroffene, Öffentlichkeit, Abgeordnetenwatch.
➡️ Diese Checkliste ist eine Orientierung – sie zeigt, dass Betroffene strukturiert vorgehen können.
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