Checkliste: Was Betroffene beim Versorgungsausgleich nach dem Tod tun können

Viele Betroffene erleben nach dem Tod des früheren Ehepartners eine überraschende Situation:
Die Rentenkürzung läuft weiter – obwohl niemand mehr Leistungen erhält.

Das sind die wichtigsten Schritte:

1. Rentenbescheid prüfen
Steht dort eine Kürzung durch Versorgungsausgleich?

2. Sterbefall belegen
Sterbeurkunde bereithalten, Todesdatum notieren.

3. § 37 Abs. 2 VersAusglG prüfen
Abänderung möglich – besonders wegen der 36-Monats-Regel.

4. § 101 SGB VI beachten
Rückwirkung und Nachzahlung sind oft stark begrenzt.

5. Unterlagen sammeln
Scheidungsbeschluss, Rentenbescheide, Sterbeurkunde, Schriftverkehr.

6. Juristische Grundlage kennen
Argumentationsblatt + wichtige BVerfG-Entscheidungen helfen zur Einordnung.

7. Politischen Weg mitdenken
Wenn Gerichte nicht helfen: Petition und Gesetzesreform sind nötig.

8. Austausch suchen
Andere Betroffene, Öffentlichkeit, Abgeordnetenwatch.

➡️ Diese Checkliste ist eine Orientierung – sie zeigt, dass Betroffene strukturiert vorgehen können.


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