Einleitung
Nach meinen Erfahrungen mit dem Versorgungsausgleich – insbesondere nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person – bleibt eine zentrale Erkenntnis:
➡️ Die heutige gesetzliche Regelung führt in bestimmten Fällen zu Ergebnissen, die viele Betroffene als ungerecht empfinden.
Deshalb halte ich eine Reform für notwendig.
- Das Kernproblem: § 37 Abs. 2 VersAusglG
In meiner Petition an den Deutschen Bundestag fordere ich eine gerechte Reform:
Streichung von § 37 Abs. 2 VersAusglG
Denn diese Vorschrift bewirkt, dass eine Rentenkürzung beim ausgleichspflichtigen Ehepartner auch dann fortbesteht, wenn die berechtigte Person bereits verstorben ist.
Petition-175702 vom 08.012.2024
Damit bleibt die Kürzung bestehen, obwohl der ursprüngliche Zweck – die Absicherung der anderen Person – weggefallen ist.
- Verfassungsrechtliche Bedenken
In der Petition wird u.a. auf folgende Punkte hingewiesen:
- mögliche Verletzung der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
- mögliche unbillige Härten für Betroffene
- Unverhältnismäßigkeit nach dem Tod der berechtigten Person
Petition-175702 vom 08.012.2024
- Petition an den Deutschen Bundestag
Die Petition wurde eingereicht als:
📌 Petition Nr. 175702 (08. Dezember 2024)
an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Petition-175702 vom 08.012.2024
Kontaktadresse laut Bundestag:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition-175702 vom 08.012.2024
- Warum Betroffene sich zusammenschließen sollten
Viele Menschen erfahren erst spät, dass sie dauerhaft gekürzt werden – auch nach dem Tod der berechtigten Person.
Ich möchte Betroffene ermutigen:
✅ sich auszutauschen
✅ selbst Petition(en) zu starten
✅ Reformen gemeinsam anzustoßen
Ich unterstütze Betroffene gerne bei der Strukturierung und Formulierung.
- Reformbedarf – was sich ändern müsste
Aus Sicht vieler Betroffener wäre notwendig:
- Aufhebung der Kürzung nach Tod grundsätzlich zu ermöglichen
- die starre 36-Monats-Grenze zu streichen
- unbillige Härten gesetzlich besser zu berücksichtigen
Argumentationsblatt_VersAusglG_…
Fazit
Der Versorgungsausgleich sollte Gerechtigkeit schaffen – nicht dauerhafte Benachteiligung.
Wenn der Ausgleichszweck nach dem Tod entfällt, muss auch die Kürzung überprüft werden.
Die Petition ist ein Schritt, um diese Problematik sichtbar zu machen.
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